Liebe Mitglieder, Partner und interessierte Unternehmen
Mit den steigenden Temperaturen, den sinkenden Fallzahlen und dem Fortschritt der Impfkampagne hoffen wir alle, dass sich die Situation rund um die Coronapandemie langsam aber sicher entspannt und auch für unsere Branche ein Silberstreifen am Horizont erscheint.
Es dauert bestimmt noch einige Zeit, bis sich alles wieder normalisiert hat. Die letzten Öffnungsschritte des Bundesrats lassen uns aber hoffen.
Endlich werden wir nun den längst überfälligen Infoanlass durchführen und freuen uns, Euch den Verband sowie seine Vorstandsmitglieder persönlich vorzustellen. Wir informieren über den aktuellen Stand der Arbeiten zu den Themen Arbeitssicherheit, Brandschutz, GAV/Auszubildende und Qualitätssicherung sowie über die aktuellen Bemühungen auf politischer Ebene. Dem Vorstand ist es zudem ein besonderes Anliegen, am Infoanlass persönlich für das Beantworten von Fragen zur Verfügung zu stehen.
Der Infoanlass findet wie folgt statt: Datum: Mittwoch, 30. Juni 2021 Zeit: 14.00 Uhr Ort: Firma Hartwag, Furtbachstrasse 7 in 8107 Buchs/ZH
Aufgrund der aktuellen Situation ist eine Anmeldung zwingend nötig. Da die Personenanzahl für Anlässe nach wie vor beschränkt ist, bitten wir um maximal zwei Teilnehmer pro Unternehmen.
Berne, le 11 Mai 2021 – Une large alliance des organisateurs d’événements demande au Conseil fédéral que les manifestations réservées aux personnes vaccinées, guéries ou présentant un test négatif puissent se dérouler sans contraintes supplémentaires. Les manifestations pilotes doivent être autorisées jusqu’à 1000 personnes à partir du 1er juin, pourvu qu’elles disposent d’un protocole de sécurité efficace approuvé par le canton.
Dans sa réponse commune à la consultation sur les ordonnances Covid-19, « situation particulière » et « manifestations publiques », l’alliance des organisateurs d’événements a fait connaître sa position au Conseil fédéral. « Nous demandons que les manifestations dont l’accès est rigoureusement contrôlé et réservé aux personnes vaccinées, guéries ou présentant un test négatif soient dispensées de contraintes supplémentaires, telles que l’obligation d’être assis et de porter un masque, la limitation de la jauge et le respect des distances de sécurité à l’intérieur de zones spécialement délimitées », explique Jörg Gantenbein, président du svtb. « Le risque de contagion dans de telles conditions est faible et des restrictions supplémentaires risquent de rendre les manifestations impossibles à organiser. » Les autres événements doivent se dérouler selon le protocole de sécurité et dans le respect des contraintes en vigueur, jusqu’à l’adoption d’une nouvelle ordonnance.
Des manifestations tests avec plus que 600 personnes L’alliance demande en outre que toutes les manifestations rassemblant jusqu’à 1000 personnes puissent être autorisées à titre expérimental à partir du 1er juin 2021. « Nous ne voyons pas l’intérêt de manifestations tests pour 300 à 600 personnes, comme annoncé », a déclaré Christoph Kamber, président de la Swiss LiveCom Association-EXPO EVENT. « Et ce pour deux raisons : d’une part, selon toute vraisemblance, le certificat Covid ne sera pas encore disponible d’ici là ; d’autre part, un nombre restreint de personnes ne peut pas réellement être considéré comme un test. » Pour ces manifestations pilotes jusqu’à 1000 personnes, l’autorisation doit être accordée par les cantons uniquement aux sociétés organisatrices appropriées qui présentent un protocole de sécurité.
Elargissement ponctuel du parapluie de protection L’alliance s’efforce d’annuler la disposition qui exclut du parapluie de protection les sociétés organisatrices qui sont partiellement en mains publiques. « Cela permet d’inclure les grands événements et les salons, qui offrent une forte valeur ajoutée pour l’ensemble de la branche, et cela évite de devoir les annuler préventivement », explique Christoph Kamber. L’alliance réclame en outre la suppression de la franchise de 30 000 francs et la réduction à 10 % maximum du reste à charge.
Pour un système d’autorisation flexible Concernant les autorisations, l’alliance souligne que les cantons doivent pouvoir donner leur accord dès le dépôt de la première demande, faute de quoi le parapluie de protection ne sera pas efficace. Les organisateurs doivent en outre avoir d’emblée la garantie que la manifestation prévue est couverte par le parapluie de protection et qu’ils sont assurés contre le risque d’annulation. A cet effet, une autorisation antérieure ou une attestation des autorités sanitaires du canton doit suffire. « Après plus d’une année d’inactivité, les organisateurs d’événements n’ont plus les moyens de courir des risques financiers et ont donc urgemment besoin du parapluie de protection », conclut Stefan Breitenmoser, directeur général de la Swiss Music Promoters Association.
A propos des associations signataires Selon les chiffres d’un sondage de janvier 2021, les associations des organisateurs d’événements regroupent environ 1 030 entreprises et emploient 18 500 salariés ainsi que 40 000 auxiliaires bénévoles pour un chiffre d’affaires de 2,370 milliards de francs en 2020 (contre 5,560 milliards CHF l’année précédente). Après une réduction drastique de ses activités en 2020, le secteur risque de connaître une vague de faillites et de perdre de nombreux emplois s’il ne reçoit pas d’aide financière.
Bern, 11. Mai 2021 – Eine breit abgestützte nationale Allianz der Veranstalterverbände fordert vom Bundesrat, dass Veranstaltungen mit geimpften, genesen oder getesteten Personen ohne zusätzliche Auflagen durchgeführt werdenkönnen. Ausserdem sollen ab dem kommenden 1. Juni Pilotveranstaltungen mit bis zu 1000 Personen mit einem griffigen und kantonal bewilligten Schutzkonzept ermöglicht werden.
Dies hält die Allianz der Veranstalterverbände in gemeinsamen Vernehmlassungsantwort im Rahmen der Konsultationen zu den Covid-19-Verordnungen-«besondere Lage» und «Publikumsanlässe» zuhanden des Bundesrats fest. «Wir fordern, dass bei Veranstaltungen mit geimpften, genesenen und getesteten Personen auf zusätzliche Auflagen wie Sitzplatz- und Maskenpflicht, Kapazitätsbeschränkungen und Abstandsregeln innerhalb speziell markierter Zonen verzichtet wird», erklärt Jörg Gantenbein, Präsident vom svtb. «Das Ansteckungsrisiko ist unter diesen Voraussetzungen gering und zusätzliche Auflagen stellen die Durchführbarkeit infrage.»
Pilotveranstaltungen machen nur Sinn mit mehr als 600 Personen Im Weiteren fordert die Allianz, dass per 1. Juni 2021 generell Veranstaltungen bis 1000 Personen als Pilotveranstaltungen bewilligt werden können. «Wir sehen in den angekündigten Pilotveranstaltungen mit 300 bis 600 Personen keinen Nutzen», so Christoph Kamber, Präsident von der EXPO EVENT Swiss LiveCom Association. «Dies, weil bis dahin das Covid-Zertifikat voraussichtlich noch nicht zur Verfügung steht und die überschaubare Personenanzahl nicht als realer Test angesehen werden kann.» Die Bewilligungserteilung der geforderten Pilotveranstaltungen mit bis 1000 Personen soll durch die Kantone nur an geeignete Veranstaltungsunternehmen mit Schutzkonzept erfolgen.
Punktuelle Ausweitung des Schutzschirms Hinsichtlich des Schutzschirms strengt die Allianz die Streichung des Ausschlusses von Veranstaltungsunternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand an. «Dadurch können relevante Veranstaltungen und Messen mit grosser Wertschöpfung berücksichtigt werden und müssen nicht schon heute proaktiv abgesagt werden», erklärt Christoph Kamber. Ausserdem fordert die Allianz, die Franchise von CHF 30’000 zu streichen und den Selbstbehalt auf maximal 10% zu reduzieren.
Ruf nach flexiblerer Bewilligungspraxis Hinsichtlich Bewilligungen weist die Allianz darauf hin, dass die Kantone in der Lage sein müssen, bereits bei der ersten Antragstellung eine Genehmigung zu erteilen, da der Schutzschirm sonst seine Wirkung verfehlt. Eine bereits erteilte Bewilligung oder eine «Gesundheitspolizeiliche Bestätigung» des Kantons müsste dafür genügen. «Nach mehr als einem Jahr Stillstand haben Veranstaltungsunternehmen keinen Spielraum, um finanzielle Risiken einzugehen und sind somit dringend auf den Schutzschirm angewiesen», hält Stefan Breitenmoser, Geschäftsführer der Swiss Music Promoters Association, abschliessend fest.
Über die beteiligten Verbände Die Verbände der Veranstaltungsbranche umfassen gemäss einer Umfrage im Januar 2021 noch 1’030 Unternehmen, 18’500 Mitarbeiter, 40’000 freiwillige Helfende (Freelancer) und erwirtschaften im Jahr 2020 noch einen Umsatz von 2.37 Mia. CHF (Vorjahr 5,56 Mia CHF). Nach einem massiven Abbau im Jahr 2020 und ohne finanzielle Unterstützung droht dem Veranstaltungsbereich eine Konkurswelle mit Verlust von vielen weiteren Arbeitsplätzen.
Während der historischen Coronakrise liessen sich mehrere Unternehmen aus der Region Luzern ein Jahr lang von SRF DOK begleiten. Sie erzählen ihre ganz persönlichen Geschichten in einer vierteiligen Serie.
Unter anderem wurde auch die Hunziker AG begleitet. Als grösster Festzeltbauer der Schweiz hat sie vor Corona die grössten Events ausgerichtet. Doch in der Coronazeit, in dem keine Events stattfinden, braucht es auch keine Festzelte und die Auftragsbücher sind leer. Die Geschichten der porträtierten Unternehmen sehen Sie in der vierteiligen DOK-Serie. Die Ausstrahlung ist jeweils am Freitag um 21.00 Uhr auf SRF 1, erstmals am Freitag 9. April 2021.
Bern, 8. März 2021 – Was nach gesundem Menschenverstand schon logisch erscheint, zeigt jetzt eine grosse Branchen-Umfrage erschreckend deutlich: Ein Jahr, nachdem Covid-19 auch in der Schweiz das Leben auf den Kopf gestellt hat, steht die hiesige Event- und Veranstaltungsbranche mit einem Bein über dem Abgrund. Der Bund wird darum dringend dazu aufgefordert, Verantwortung zu übernehmen und einen Schutzschirm für Corona-bedingte Absagen ab Spätsommer 2021 im Covid-Gesetz zu verankern.
Um sich selbst und den Behörden einen repräsentativen Überblick über die Lage zu verschaffen, hat der Branchenverband Swiss LiveCom Association EXPO EVENT in Zusammenarbeit mit den Partnerverbänden svtb und Tectum seine Mitglieder aufgerufen, an einer eingehenden Umfrage teilzunehmen. Dabei haben die Geschäftsinhaberinnen/-inhaber und leitende Angestellte von 153 Unternehmen verbindliche Auskünfte gegeben; zu Umsatzzahlen, zur Mitarbeitenden-Situation, zu Projektaussichten, zum Bezug von Hilfsmassnahmen und zu zahlreichen weiteren relevanten Themen.
Im Krisenjahr 2020 sind es sage und schreibe über 17’000 Projekte, die der Veranstaltungsbranche abgesagt wurden. Daraus resultierte ein Umsatzeinbruch von 57%, was 3,19 Mia. CHF entspricht. Rund 4’460 Arbeitsplätze gingen 2020 verloren. Verteilt über die gesamte Branche, haben etliche Unternehmen ihren Betrieb eingestellt oder sich komplett neu orientiert. Durch den Wegfall von Messen, Events und Kongressen entsteht in der Bruttowertschöpfung ein Loch von 10 Mia CHF.
Alle Resultate der Umfrage sind Bestandteil der beiliegenden Umfragestatistik. Und sie zeigen auf, wie sehr das Überleben der meisten Unternehmen aus der Veranstaltungsbranche davon abhängt, ob im Covid-19-Gesetz ein Schutzschirm für Corona-bedingte Absagen verankert wird. Denn auch mit einem Ende der Pandemie ist ein Ende des Notstands für viele Firmen noch lange nicht in Sicht. Über 70% der Umfrageteilnehmenden haben beispielsweise einen Covid-19-Kredit beantragt, dessen Abzahlung noch Jahre dauern wird. Kommt dazu, dass auch die potenziellen Auftraggeber über künftige Aktivitäten keine Sicherheit abgeben können und wollen, was die seit nun einem Jahr herrschende Planungsunsicherheit noch bestimmt bis weit ins Jahr 2022 verlängern wird.
Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Situation und dem aktuellen Schweizer Impfplan ist davon auszugehen, dass es auch 2021 und 2022 zu horrend vielen Absagen kommen wird. Ohne den geforderten Schutzschirm stehen somit tausende Arbeitsplätze auf dem Spiel – und die kurz- bis mittelfristige Konkurrenzfähigkeit des Veranstaltungsortes Schweiz.
Aktuelle Lage Veranstaltungsbranche
Die Veranstaltungsbranche umfasst gemäss einer Umfrage im Januar 2021 noch 1’030 Unternehmen, 18’500 Mitarbeiter, 40’000 freiwillige Helfende (Freelancer) und erwirtschaftet im Jahr 2020 noch einen Umsatz von 2.37 Mia. CHF (Vorjahr 5,56 Mia CHF). Nach einem massiven Abbau im Jahr 2020 und ohne finanzielle Unterstützung droht dem Veranstaltungsbereich eine Konkurswelle mit Verlust von vielen weiteren Arbeitsplätzen.
Medienkontakt Adrian Erni 079 464 64 59 adrian.erni@expo-event.ch
ÜBER EXPO EVENT
Die Swiss LiveCom Association EXPO EVENT steht für einen starken nationalen Branchenverband, der sich für die Anliegen der Live Communication-Branche einsetzt. Der Verband ist 2009 aus der Fusion der Vereinigung Messen Schweiz (VMS) und der Expo-Event Swiss Association entstanden. Mit Messen, Supplier und Agenturen sind alle Anbieter der Event-Welt in einem Dachverband vereint. Dadurch ist EXPO EVENT heute das Sprachrohr der LiveCom-Branche. Das Ziel des Verbandes ist es, mit regelmässigen Events und Workshops die Mitglieder stärker zu vernetzen und neue Trends der Branche aufzuzeigen. Dies im Zusammenhang mit dem Fachwissen und Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern. www.expo-event.ch
Veranstaltungs- und Messebranche: Branchenumfrage während und nach Corona-Krise
Erhebungszeitraum Januar 2021 / Publikation März 2021
Umsatzeinbruch 2020 von 57% bei leicht optimistischen Aussichten auf 2021
Die Schweizer Veranstaltungsbranche verzeichnet einen Umsatzeinbruch von rund 57% (3,19 Mia. CHF). Das Covid-19-bedingte Veranstaltungsverbot und die entsprechende Planungsunsicherheit führten zu einem Stellenabbau von 20% und zahlreichen Unternehmensschliessungen oder der Abkehr vom Eventgeschäft. Die gesamte Branche schätzt die Marktaussichten 2021 leicht optimistischer ein und rechnet mit einer Umsatzeinbusse von 33% im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 und einem weiteren Stellenabbau. Letzterer könnte nur über zukunftsorientierte Impulsprogramme aufgefangen werden, welche die gesamtwirtschaftliche Erholung nach der Corona-Krise unterstützen.
Messeveranstalter verzeichnen bereits im Januar für das laufende Jahr 35 Absagen
Die Messeveranstalter mussten aufgrund der aktuellen Lage 2021 bereits über 35 Messeprojekte absagen. Daraus resultiert bereits jetzt ein Umsatzverlust von mehr als 220 Mio. CHF, was einer Bruttowertschöpfung von 1,54 Mia. CHF (Faktor 7) entspricht.
Marktkennzahlen korrigieren sich nach unten
Anzahl Unternehmen: 2020: 1’030 / 2019: 1‘250
Anzahl Mitarbeitende: 2020: 18’540 / 2019: 23’000
Stellenabbau von 20% gefährdet die Marktfähigkeit der Branche
Gemäss der Umfrage gingen im Krisenjahr 2020 rund 4’460 Arbeitsplätze verloren. Somit dürften per 1. Januar 2021 noch 18’540 Mitarbeitende in der Veranstaltungs- und Messebranche tätig sein. Verteilt über die gesamte Branche, haben etliche Unternehmen ihren Betrieb eingestellt oder sich komplett neu orientiert.
Rund 10 Mia. CHF weniger Bruttowertschöpfung durch Wegfall von Messen, Veranstaltungen und Kongressen
Die Veranstaltungsbranche verzeichnet gesamthaft einen Umsatzrückgang von 57% (3,19 Mia. CHF). Die daraus entstandene Einbusse der Umweg-rentabilität (Faktor 4) bemisst sich auf weitere 9,6 Mia. CHF (schwerwiegende Konsequenzen für Tourismus, Hotellerie, Gastronomie, Transport, Detailhandel- und weitere Zulieferbranchen).
Rund 17’000 verschobene oder abgesagte Projekte im Krisenjahr 2020
Im Krisenjahr 2020 wurden rund 17‘000 Projekte abgesagt. 30% wurden ins Jahr 2021 verschoben und weitere 5% ins Jahr 2022. Bei den verschobenen Projekten handelt es sich um grössere Live-Projekte mit einer Durchführungsabsicht ins Folgejahr von 50%. Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage und dem aktuellen Schweizer Impfplan gegen Corona rechnet die Branche mit weiteren Absagen bereits verschobener Projekte.
Digitale Dienstleistungen sind gefragt
Entsprechend der Umlagerung der Marketingbudgets auf digitale Services sowie der Coronabedingten Einschränkungen (Veranstaltungs- und Versammlungsverbot) erwartet die Veranstaltungsbranche einen Anstieg von 10% für digitale Leistungen im Event-Bereich (Streaming, Content Creation, hybride Formate). Zudem stieg bis zum Frühjahr 2020 der Umsatz mit kulturellen Online-Inhalten, -Diensten und -Werken sehr stark an und wird dies auch weiter tun.
Über 80% aller Mitglieder beziehen Corona-Hilfsmassnahmen
Rund 73% der Branche haben den Covid-19- Kredit bezogen und 86% beziehen KAE. 15% haben bis im Januar Härtefallunterstützung beantragt. Bis Ende April müssen rund 50% der Mitglieder die Zahlungen erhalten, um weitere Konkurse abzuwenden. Zudem fordern 60% Anschubfinanzierungen für Innovationsprojekte zur Ankurbelung der Wirtschaft und zum Branchenerhalt sowie Ausfallentschädigungen für Projekte, welche ab Sommer 2021 geplant werden müssen.
Ob ein Unternehmen genügend schnell Härtefallgelder beziehen kann oder aber Konkurs anmelden muss, hängt unter anderem auch davon ab, in welchem Kanton Härtefallhilfe bezogen wird. Denn der Weg, um an die dringend benötigten Härtefallgelder zu kommen, bleibt von Kanton zu Kanton verschieden. Diese Ungleichbehandlung der Unternehmen führt zu einer ungerechtfertigten Wettbewerbsverzerrung. Je nach Anforderungen fallen zudem immer noch zu viele Unternehmen durch die Maschen.
FAZIT: Die Messe- und Veranstaltungsbranche hat ein rabenschwarzes Jahr hinter sich. Die behördlich verordneten Massnahmen haben deutliche Spuren hinterlassen.
Facts & Figures
Umfrage bei den Mitgliedern der führenden Branchenverbände der Schweiz (Geschäftsinhaber/Leitende Angestellte).
Erhebungsmethode: Online Erhebungszeitraum: Januar 2021
Total Rückmeldungen: 153
deutschsprachige Umfrage: 124
französische Umfrage: 20
italienische Umfrage: 9
Die Swiss LiveCom Association EXPO EVENT steht für einen starken nationalen Branchenverband, der sich für die Anliegen der Live Communication-Branche einsetzt. Der Verband ist 2009 aus der Fusion der Vereinigung Messen Schweiz (VMS) und der Expo-Event Swiss Association entstanden. Mit Messen, Supplier und Agenturen sind alle Anbieter der Event-Welt in einem Dachverband vereint. Dadurch ist EXPO EVENT heute das Sprachrohr der LiveComBranche. Das Ziel des Verbandes ist es, mit regelmässigen Events und Workshops die Mitglieder stärker zu vernetzen und neue Trends der Branche aufzuzeigen. Dies im Zusammenhang mit dem Fachwissen und Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern. www.expo-event.ch
Kontakt EXPO EVENT Swiss LiveCom Association Kappellenstrasse 14, 3001 Bern Telefon +41 58 796 99 54 Mail: info@expo-event.ch
Der Kanton Luzern stockt die Härtefallhilfe für Unternehmen auf. Betroffene Firmen warten sehnlichst auf verbindliche Angaben und das Geld, wie das Beispiel der Willisauer Hunziker AG zeigt.
Alexander von Däniken
Normalerweise stehen immer irgendwo Zelte und Tribünen der Hunziker AG; ob bei einem Rockkonzert, einem Schwingfest, der Luga oder beim WEF. Doch die Zeiten sind für das Willisauer Traditionsunternehmen seit einem Jahr nicht normal. Das Material dekoriert die 11000 Quadratmeter grosse Lagerhalle, die 50Angestellten erhalten seit April letzten Jahres nur noch 80 Prozent Lohn aus der Kurzarbeitsentschädigung. „Ihr bekommt doch Milliarden vom Bund!“ Wegen dieses Satzes hat Roland Küng, CEO der Hunziker AG, eine gute Freundschaft beendet. Küng sagt, im letzten Frühling habe er einen Covid-Kredit erhalten, den er zurückzahlen muss. Auf die eigentliche Härtefallhilfe von Bund und Kanton warte er aber noch immer. Diese brauche er dringend.
Hohe Rechnungen flatterten ins Haus
Allein im Dezember trudelten Rechnungen von rund einer halben Million Franken ein: Fahrzeug- und Verkehrssteuern, obwohl die Lastwagen nicht mehr eingelöst sind, oder von der Suva. Unternehmerkollegen sagen laut Küng, sie würden erst wieder ordentliche Steuern zahlen, wenn sie staatliche Unterstützung erhalten haben. Andere würden sich ernsthaft überlegen, Insolvenz anzumelden. Viele Patrons hätten ihr ganzes Kapital in die Firma gesteckt und bangen um ihre Existenz. Und Küng? Er macht alles, um sich und seinen Angestellten eine Zukunft zu ermöglichen. Noch vor einem Jahr habe die Firma 70 Angestellte gezählt, sagt Roland Küng. Gekündigt habe er sechs Mitarbeitern. Die anderen 14 seien von sich aus gegangen. Auf den Bau, wo es immer Arbeit gebe. „Das kann ich gut verstehen.“ Bei der Kurzarbeit hat sich die Geschäftsleitung überlegt, dass die Firma die 20 Prozent Lohneinbusse der Angestellten übernimmt. Sie tat es mit Blick auf die Dauer der Krise nicht. Das Übernehmender Lohndifferenz für 70 Angestellte hätte die Firma in einem Jahr etwa eine Million Franken gekostet.
Rund 80 Prozent Umsatzeinbusse hat die Hunziker AG 2020 verzeichnet. Im letzten Frühling hat sie einen Covid Kredit des Bundes erhalten. Und kräftig gespart. „Mehr liegt nicht drin“, sagt CEO Küng. Die Aussichten sehen nicht gut aus. Die meisten Veranstaltungen bis Ende November seien bereits abgesagt. Was das Unternehmen jetzt braucht, sind Unterstützung und Perspektiven. Seit dem 4.Februar zahlt der Kanton Luzern Härtefallgelder aus. Küng weiss nur, dass das Gesuch für vollständig erklärt worden ist. „Ich muss wissen, wann ich wie viel erhalte und wie viel ich davon zurückzahlen muss.“
„Ich muss wissen, wann ich wie viel erhalte und wie viel ich davon zurückzahlen muss.“
Roland Küng CEO Hunziker AG
Roland Küng will nicht polemisch wirken. Er will aufzeigen und unbedarfte Sätze verhindern, die Freundschaften gefährden. Dass die Luzerner Regierung die Härtefallhilfe um 22 Millionen Franken aufstocken will, sei richtig. Dass es wegen des fakultativen Referendums bis zur Auszahlung lange geht, sei verständlich. Dass die Afonds-perdu-Anteile erhöht und flexibler auf die Bedürfnisse der Firmen zugeschnitten werden, sei absolut notwendig.
Ungleichbehandlung zehrt anden Nerven
Nur zehre es an den Nerven, wenn durch eine Ungleichbehandlung behördlich geschlossenen Betrieben seit Januar unkompliziert geholfen wird. 40 Millionen Franken hat die Luzerner Regierung dafür gesprochen, die Firmen müssen die Beiträge nicht zurückzahlen. Es sei mühsam, wenn zumindest bei der noch heute geltenden Regelung ein Reisebüro mit fünf Angestellten einen gleich hohen A-fonds-perdu-Anteil erhält wie die Hunziker AG mit ungleich höheren Fixkosten. „Für all das habe ich Verständnis und ich will nichts gegeneinander ausspielen“, betont Küng. Nur: Die Ungewissheit sei da. Küng betont, er kämpfe dafür, niemanden entlassen zu müssen. Und wenn, dann sollten es jüngere Leute sein mit guten Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Normalerweise. Gehe diese Situation aber so weiter, sagt Küng, „werde ich notfalls ältere Angestellte entlassen müssen“.
Nur so könnten genügend Personalkosten eingespart werden, um das Unternehmen zu retten. Ein Unternehmen, an dem Dutzende Existenzen hängen.
Unmut: Stadt und TKB beauftragen für den Bau am Fitnesspark eine Firma mit ausländischem Personal.
Sabrina Bächi
Es ist das Regenwetter, dass die TKB nicht brauchen kann. Denn im März möchte sie den neuen Fit-Park in der Güttingersreuti eröffnen. Es ist ein Geschenk an die Bevölkerung zum 150-jährigen Bestehen der Bank.
Der Park entsteht in Zusammenarbeit mit der Stadt. Die Fitnessgeräte sollen auf einem weichen Untergrund stehen, deshalb wird ein Kunststoffboden eingebaut. Dafür muss es aber 14 Tage trocken sein. „Da dies im Januar und Februar nicht zu erwarten ist, hat sich das Bauamt eine Lösung überlegt“, sagt Martin Belz, Chef des Weinfelder Bauamtes.
Man habe der TKB vorgeschlagen ein Zelt über der Baustelle zu errichten. „Da die Stadt sonst nie Zelte aufstellt, sind wir der Empfehlung der Kantonalbank nachgegangen und haben die Festhallen-Vermietung Frauenfeld und einen anderen Anbieter aus der Region um eine Offerte gebeten“, sagt Belz. Die Frauenfender Firma FVF erhielt den Zuschlag und hat in den vergangenen Tagen zwei Festzelte über der Baustelle errichtet.
Bild: Andrea Stalder
Kantonsrat ist wegen deutschem Personal erbost
Dies ist auch Gottfried Möckli zu Ohren gekommen. Der SVP-Kantonsrat aus Basadingen ist Unternehmer und bietet selbst einen Zeltverleih an. Er enerviert sich über die Auftragsvergabe in Weinfelden. Möckli sagt: „Die Festhallen-Vermietung Frauenfeld bezieht ihr Material und das Personal aus Deutschland.“ Das stört ihn. Gerade weil der Auftraggeber die Stadt und die Thurgauer Kantonalbank ebenfalls involviert ist. „Es ist einfach unschön, wenn die Beamten am Schreibtisch nicht darauf achten, wo das Geld am Ende hingeht. Es kann doch nicht sein, dass während Corona deutsche Arbeiter in den Thurgau kommen, um Arbeiten zu erledigen, für die andere Unternehmer hiesige Arbeiter hätten.“
Bruno Straub aus Hefenhofen hat ebenfalls einen Zeltverleih und kam nicht zum Zug in Weinfelden. „Sie wollten uns offensichtlich nicht, das ist zu akzeptieren“, sagt Straub. Aber schade findet er es auch. „Wir hätten das Material und die Arbeiter gehabt und auch einen kürzeren Anfahrtsweg. Und wir haben unsere Geschäftsknoten bei der TKB“ Es sei schade, weil er wegen Corona die Leute zu Hause lassen muss und auf einer Baustelle, die geografisch so nah liege, Arbeiter aus Deutschland am Werk seien.
Bauamtschef Martin Belz bedauert den Vorfall. „Wir haben eine Thurgauer Firma angestellt. Wir wussten nicht, dass etwa die Arbeiter nicht aus der Region sind.“ Man habe aber auch nicht genauer nachgeforscht und sein selbst überrascht über diesen Umstand. Belz sagt: „Im Nachhinein ist man immer schlauer, nun können wir es nicht mehr ändern.“
Bezüglich Offerten ist jedoch alles richtig gelaufen. Erst ab einer Investition von über 150 000 Franken müssen laut Beschaffungswesen mindestens drei Offerten eingeholt werden. „Wir liegen weit unter diesem Betrag und bewegen uns im sogenannten freihändigen Verfahren“, sagt Belz. Dennoch: „Aus meiner Sicht ist es unschön und unglücklich.“
TKB wusste nichts von deutschen Mitarbeitern
Auch die Thurgauer Kantonalbank nimmt auf Anfrage Stellung zum Zeltbau in Weinfelden. Man habe für die Überdachung in Weinfelden vorgängig zwei Offerten von regionalen Firmen eingeholt im Kostenrahmen von 20’000 Franken. Es gab eine fachliche Überprüfung und die Festhallen-Vermietung Frauenfeld (FVF) habe leicht besser abgeschnitten.
„Wir haben eine Referenz für die FVF abgegeben, da wir mit der Firma auch schon zusammengearbeitet und gute Erfahrungen gemacht haben“, sagt Anita Schweizer, Leiterin Kommunikation bei der TKB. <„Die Stadt war aber frei, wem sie den Zuschlag erteilt.“ Dass die Frauenfelder Firma in Deutschland einen Partner habe sei bekannt und könnte auch auf der Website eingesehen werden. „Dass der Auftrag mit Unterstützung von deutschen Mitarbeitenden umgesetzt wird, wussten wir nicht.“ Denn die Thurgauer Kantonalbank berücksichtige wo immer möglich Lieferanten aus der Region.
Sandro Keller, Geschäftsleiter der FVF Zelte-Messebau AG mit Sitz in Frauenfeld, bestätigt, dass beim Zeltbau in Weinfelden deutsche Mitarbeiter eingesetzt wurden. „Die Corona Kriese hat unsere Branche hart getroffen. Das schweisst unsere Unternehmergruppe noch enger zusammen“, sagt Keller.
Es sei ein normaler Vorgang, dass ihr Material ständig in Bewegung ist und von Baustelle zu Baustelle gefahren werde. „Für die Baustelle in Weinfelden wurde das Zelt der FVF in Deutschland abgebaut und gleich auf den LKW verladen und zur Baustelle in Weinfelden transportiert“, sagt Keller. Branchenspezifisch ist eine internationale Zusammenarbeit nichts Unübliches, sagt er weiter. „Das wird von praktisch allen Unternehmen der Eventbranche praktiziert.“ Und er betont: „Wir sind stolz darauf, unseren Sitz in der Kantonshauptstadt Frauenfeld zu haben und hier auch Steuern zu bezahlen.“
Artikel aus Zeitungsblatt unter „Region Weinfelden“.
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Parmelin Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer Sehr geehrte Frau Direktorin Ineichen-Fleisch
Mit Hochspannung hat die ganze Veranstaltungs-, Event-, Schausteller- und Reisebranche am vergangenen Mittwoch die Medienkonferenz des Bundesrates verfolgt. Seit mittlerweile 11 Monaten im behördlich angeordneten Stillstand erlebten wir erneut eine herbe Enttäuschung, da die mehrmals adressierten überlebenswichtigen Massnahmen unserer Branchen erneut nicht zur Kenntnis genommen wurden. Mit der neu geschaffenen Anspruchskategorie (Art. 5b Covid-19-Härtefallverordnung) müssen Unternehmen bei behördlicher Schliessung von mindestens 40 Kalendertagen den Umsatzrückgang nicht mehr nachweisen. De facto heisst dies, dass diese Unternehmen früher an die Töpfe der Härtefallklausel kommen und diese dadurch früher leer sein dürften. Nach diesem Wortlaut fallen unsere Branchen wohl nicht in den Anwendungsbereich*). Dies ist allerdings stossend, denn obwohl keine behördlich verordnete Schliessung für die Veranstaltungs-, Event-, Schausteller- und Reisebranche vorliegt, herrscht faktisch ein Berufsverbot **) und dies seit dem 28. Februar 2020, d.h. weit mehr als die in Art. 6 a und b Covid-19-Verordnung geforderten 40 Schliessungstage. Auch wenn wir den enormen Umfang und die Komplexität der Entscheide um die Hilfeleistungen nachvollziehen können, verstehen wir nicht, weshalb die Veranstaltungs-, Event-, Schausteller- und Reisebranche nicht ebenfalls automatisch als Härtefall taxiert werden. Wir respektieren die Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung seit bald einem Jahr und tragen die Entscheidungen und Restriktionen immer mit. Wir haben gut funktionierende Schutzkonzepte erarbeitet und uns an alle Auflagen gehalten. Wir haben unseren Beitrag geleistet und helfen weiterhin mit. Aber die Hälfte der Unternehmen, Kleinstbetriebe und Selbständigerwerbende mit ihren Familien sind nun existenziell bedroht. Der Schaden ist kolossal. FAZIT: Seit bald einem Jahr sitzen die unterzeichnenden Branchen auf dem Trockenen und in den kommenden Monaten ist keine Besserung in Sicht! Deshalb fordern wir mit aller Dringlichkeit:
Automatisierte Akzeptanz der Veranstaltungs-, Event-, Schausteller- und Reisebranche als Härtefälle (gemäss Art. 5b Covid-19-Härtefallverordnung) Wie die für 40 Tage geschlossenen Betriebe sollen ebenfalls die Unternehmen der Veranstaltungs- Event- und Reisebranche kompromisslos als Härtefälle anerkannt werden. Es darf nicht sein, dass die jeweiligen Kantone aufgrund Kapazitätsengpässen und oder anderer finanzieller Überlegungen, Unternehmen zulassen oder ausschliessen.
Nationale Vereinheitlichung der Kriterien und Verfahrung für die Auszahlung der Härtefallmassnahmen In einer globalen Pandemie sollten Betriebe in Bezug auf Hilfsmassnahmen keine Standortnachteile erfahren. Die aktuell unterschiedliche Ausarbeitung der Kantone hinsichtlich Auszahlungsmodi für Unterstützungsgelder sind in einer Krise dieser Dimension nicht angebracht.
Schnelle Klärung der zu erwartenden Hilfsgelder, sodass sich Unternehmer bewusst entscheiden können, ob Sie ihre privaten Ersparnisse weiterhin für die Überbrückung einsetzen wollen. Schaffen wir es nicht, die Konkurswelle abzuwenden, wäre die ganze bisherige Hilfe (COVID-Kredite, Kurzarbeitsentschädigungen/EO) nutzlos geworden und das verfolgte Ziel, Arbeitsplätze und Know-how in der Branche zu erhalten, aus den Augen verloren.
Ausserdem hatte sich die Mehrheit der WAK-N im Vorfeld der Bundesratssitzung unter anderem für die Übernahme der nicht gedeckten Fixkosten von Unternehmen gebeutelter Branchen ausgesprochen. Diesen Antrag unterstützen auch wir vehement.
*) Ausgenommen die Spielstätten welche effektiv seit längerer Zeit geschlossen sein müssen und daher auch zu den Betrieben gehören, die nach dem aktuellen Bundesrats-Beschluss nun die Härtefallentschädigung geltend machen können.
**) Reisen ins Ausland sind nur an einige wenige Destinationen unter strengen Restriktionen möglich, insofern ist das Buchungsvolumen auf ein absolutes Minimum eingebrochen und die daraus erwirtschafteten Erträge decken auf keine Art und Weise die laufenden Fixkosten. Events, Messen und Veranstaltungen sind und bleiben verboten.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen und danken für die rasche Umsetzung und Angleichung der Härtefallkategorien.
Sehr geehrter Herr Bundesrat Parmelin Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer Sehr geehrte Frau Direktorin Ineichen-Fleisch
Die Veranstaltungs-, Schausteller- und Reisebranchen sind defacto seit mittlerweile 11 Monaten im behördlich angeordneten Stillstand und wurden deshalb im Covid-19 Gesetz, Artikel 12 als Härtefallbranchen erwähnt. Reisen ins Ausland sind nur an wenige, einzelne Destination und unter strengen Reiserestriktionen möglich. Events sind bis auf weiteres abgesagt, Anlässe und Tourneen im nächsten halben Jahr sind keine in Sicht. Etwa die Hälfte der Unternehmen, Kleinstbetriebe und Selbständigerwerbende mit ihren Familien sind existenziell bedroht. Der Schaden für die rund 30’000 Mitarbeitenden und über 40’000 freiwilligen HelferInnen ist kolossal.
Die ersten gesprochenen Hilfen nach Beginn der Krise waren ein wichtiges Signal und wurden unbürokratisch und rasch ausbezahlt. Aber mit dem Fortschreiten der Corona-Krise führen die neuen nicht zielgerichteten Hilfeleistungen zu grosser Frustration. Denn durch den verzögerten Auszahlungsprozess, den komplexen Kriterien sowie der unterschiedlichen kantonalen Handhabung kommt die Hilfe für betroffene Firmen trotz höchster Dringlichkeit zu spät.
Wir respektieren die Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, aber die Umsetzung der gesprochenen finanziellen Hilfeleistungen ist unzureichend. Deshalb gelangen die unterzeichnenden Veranstaltungs- und Eventbranchenverbände mit folgenden Forderungen erneut an den Bundesrat:
Nationale Vereinheitlichung der Kriterien und Verfahrung für die Auszahlung der Härtefallmassnahmen In einer globalen Pandemie sollten Betriebe in Bezug auf Hilfsmassnahmen keine Standortnachteile erfahren. Die aktuell unterschiedliche Ausarbeitung der Kantone hinsichtlich Auszahlungsmodi für Unterstützungsgelder sind in einer Krise dieser Dimension nicht angebracht. Viele unserer Mitglieder und Zulieferbetriebe wissen je nach Standort und Betriebsgrösse weiterhin nicht, ob, wann und mit wieviel finanzieller Unterstützung gerechnet werden kann. Insgesamt eine absolut undurchsichtige, wettbewerbsverzerrende und belastende Situation für viele unserer Mitglieder, welche seit Monaten versuchen, sich über Wasser zu halten.
Niederschwelligere Anspruchskriterien, damit ALLE betroffenen Firmen unterstützt werden Es sollen ALLE vom Berufsverbot betroffenen Unternehmen unterstützt werden. Es darf nicht sein, dass die kantonalen Ausarbeitungen dazu führen, dass Betriebe oder Zulieferfirmen, für welche diese Massnahmen ausdrücklich geschaffen wurden, aufgrund starrer Anspruchskriterien (z.B. Betriebsgrösse, ausgewählte NOGA-Branchencodes etc.) von einer Gesuchseingabe ausgeschlossen werden.
Schnelle Auszahlung mit tiefen administrativen Hürden: Die Unternehmen haben KEINE Zeit mehr! Die hart ersparten Reserven sind nach 11 Monaten Krise ohne Einnahmen und laufenden Fixkosten aufgebraucht. Angekündigte Auszahlungen unbekannter Grösse im April sind keine Option, denn Fixkosten müssen JETZT mit den Hilfsgeldern bezahlt werden können. Schaffen wir das nicht, wäre die ganze bisherige Hilfe (COVID-Kredite, Kurzarbeitsentschädigungen/EO) nutzlos geworden und das verfolgte Ziel, Arbeitsplätze und Know-how in der Branche zu erhalten, aus den Augen verloren.
Schausteller Verband Schweiz Wie es der Name sagt, sprechen wir von Härtefall-Massnahmen in einer für uns alle ausserordentlichen Situation. Deshalb sind unsere Forderungen per se dringend und überlebenswichtig. Gelder über HärtefallMassnahmen ausschütten zu wollen, wenn die Unternehmen bereits dicht machen mussten, ist schizophren, nachdem das Parlament in einer Parforce-Leistung in einer einzigen Session die Gesetzesgrundlage schuf. Die Hütte der Unternehmen brennt jetzt. Hilfeleistung ist sofort angesagt.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen in den Beratungen an der kommenden Bundesratssitzung und zählen auf Ihr Engagement für eine rasche Umsetzung.
Warum werden Corona-Testzentren in der Schweiz mit deutschen Zelten und deutschen Monteuren errichtet? Das fragt sich nicht nur der Verband der Schweizer Festzeltbauer Tectum. Wie sich in solchen Situationen ökologischer Unsinn mit der Gefährdung der eigenen Wirtschaft verbinden zeigt der Fall des Corona-Testzentrums in Dübendorf ZH in besonderer Weise. Eine Krise erfordert eben mehr als nur wirtschaftliche Erwägungen, sondern vor allem Interesse für den Fortbestand der eigenen Wirtschaft. Davon überzeugt ist nicht nur Daniel Bürgisser von Tectum. Hier mehr erfahren.